Offene Grüne Liste Steinenbronn

GR Albrecht Hofmann zum Haushaltsplan im Gemeinderat am 14.Mai 2013

Sehr geehrte Damen und Herren

 „Das 3  ½ Stunden von Stuttgart entfernte Pfarrdorf liegt auf der Hochebene zwischen dem Reichenbach-, Aich-, und Sulzbachtal, am Anfang des gegen den Sulzbach ziehenden Klingenbachtälchens. Der Ort hat gut bestellte Straßen.

Überhaupt sind unter der Amtsführung des ausgezeichneten Schultheißen Johannes Jacob manche örtlichen Verbesserungen vorgenommen worden was insbesondere die Wege auf der Markung betrifft.

Die fleißigen Steinenbronner sind im allgemeinen kräftig, haben einen offenen, geraden Charakter, der zuweilen etwas derb erscheint, doch fehlt es ihnen nicht an Lenksamkeit und Gutmütigkeit. Einige Wohlhabende ausgenommen, gehört die Mehrzahl der Bevölkerung zu den wenig bemittelten, die übrigens , da sie gelernt haben, mit wenigem auszukommen, dennoch zufrieden sind.“

Diese Einführung ist zitiert aus der Beschreibung des Oberamts Stuttgart.

1851 herausgegeben vom Königlichen statistisch- topographischen Büro

In wie weit diese Beschreibung von Steinenbronn und seinen BürgerInnen von 1851 heute noch zutreffend ist überlasse ich ihnen zu beurteilen.   

Leider ist wieder einmal nahezu das halbe Jahr vergangen bis wir den laufenden Steinenbronner Haushalt beschließen können.

Ich möchte diesen Umstand und diese Kritik nicht nur auf unseren Kämmerer  beziehen, sondern die Verwaltung,  insbesondere auch den Gemeinderat von dieser Kritik nicht ausnehmen.

Warum ist es in Steinenbronn nicht möglich, den Haushalt rechtzeitig (das heißt am Ende des Vorjahres) zu beraten und zu beschließen? 

Leider trägt der Haushaltsplan trotz des gigantischen Umfangs auch nicht immer zu (meiner) Erleuchtung bei.

Zu viele Fragen und unbekanntes lauern darin.

Passt es wirklich in unsere Zeit, das Gesamtvolumen des Haushalts um 16,5 % und somit die pro Kopf Verschuldung um das 3 ½ fache gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen?

In den nächsten Jahren kommt es leider noch viel dicker….

2015 soll laut Planung die pro Kopf Verschuldung mehr als 7 mal so hoch wie 2012 sein.

Schwäbische Sparsamkeit sieht anders aus.

 Mehreinnahmen sind leider in nicht unerheblicher Höhe mit Gebührenerhöhungen verbunden.

Wie zuverlässig sind die Benutzer Gebühren – und Steuer Schätzungen für die folgenden Jahre?

Wie ernsthaft ist uns unser selbst ernannter Slogan „Kinderfreundliches Steinenbronn“  wenn wir ständig über höhere Deckungsgrade nachdenken?

Wohin führt unser Weg, wenn wir trotz sinkender Zinsen seit 2008 mehr als 50 mal so viel Zinsen für  unser Kredite aufbringen müssen?

Herr Bär, sie schreiben, dass um den Handlungsspielraum der Gemeinde dauerhaft zu sichern in den nächsten Jahren nur die notwendigsten Ausgaben möglich sind.

Ihre Planungen beinhalten mittelfristig leider keine Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Straßen, Straßenbeleuchtung, Kanal und Wasserleitungen. Sind nicht genau diese Aufgaben wichtig und sinnvoll?

Warum planen wir für 2013- 2016 keine Schuldentilgung ein und woher nehmen wir im Jahr 2016 den hohen Betrag für eine außerordentliche Tilgung?

Ob die Steinenbronner BürgerInnen um 1850 bei einem damaligen Schuldenstand von 42 Gulden pro Kopf zufriedener waren als heute kann ich nicht beurteilen, jedoch waren wie in der Oberamtsbeschreibung nachzulesen ist die Straßen und Wege in einem „ordentlichen Zustand“, dies ist leider heute nicht mehr so und wird sich wohl auch die nächsten Jahre nicht ändern!

Alles in allem bin ich über die Steinenbronner Art der schwäbischen Sparsamkeit alles andere als zufrieden und werde aus diesem Grund dem Haushalt nicht zustimmen.

Bisheriges Konzept der Werkrealschule ist abgeschafft

I. Verlorenes Gerichtsurteil und Druck der Kommunen zwingen Kultusministerin Schick zur Korrektur.


Im Dezember 2010 haben die Gemeinden Kusterdingen, Kirchentellinsfurt und Wannweil (Kreis Tübingen) ein spektakuläres Gerichtsverfahren gegen die Landesregierung gewonnen: Das Kultusministerium wurde gerichtlich gezwungen, die Teilung einer Werkrealschule auf drei jeweils einzügige Standorte bis zur Klasse 9 zu genehmigen. Die Landesregierung ist Berufung gegangen. In der Plenardebatte am 3.2.11 hat Schick nun den Rückzug angetreten: Entgegen der bisherigen betonharten Blockade gegen die Genehmigung einzügiger Hauptschulen als Werkrealschulen (obwohl in beiden ja das identische Bildungskonzept umgesetzt werden muss und absurder Weise nur die Zügigkeit über den Namen entscheidet) soll nun „mit Mut eine zweite Phase der Weiterentwicklung der Werkrealschule“ ins „Visier“ genommen werden. Neu ist plötzlich, dass nicht mehr nur die Quantität (Zahl der Schülerinnen und Schüler an einem Standort), sondern die pädagogische Qualität der Hauptschule entscheidend sein soll, ob eine Hauptschule als Werkrealschule genehmigt und den mittleren Bildungsabschluss anbieten darf. Damit soll ein Kritikpunkt abgeräumt und den derzeit noch bestehenden und massiv bedrohten 371 einzügigen Hauptschulen im Land Hoffnung auf Genehmigung als einzügige Werkrealschule gemacht werden.
Dieser Rückzug zeigt deutlich, dass das bisherige Werkrealschulkonzept gescheitert ist. Immer massiver ist die Kritik der Kommunen vor Ort am gigantischen Flurbereinigungsprogramm der Standorte geworden und Schick agiert als Getriebene, auch wegen des Urteils. Es steht damit aber auch fest, dass die Halbwertzeiten der Stärkungsprogramme für die Hauptschule immer kürzer geworden sind. Bevor das neue Werkrealschulkonzept seinen ersten Durchlauf absolviert hat, muss schon massiv nachgebessert werden.

II. Grüner Antrag hat Ankündigung für „zweite Phase bei der Weiterentwicklung der Werkrealschule“ ausgelöst


Nicht in die Berichterstattung in den Medien am 4.2.11 ist eingeflossen, dass die Ankündigung der Genehmigung einzügiger Hauptschulen als Werkrealschule bei der Beratung unseres Grünen Antrags „Kommunale Schulentwicklung ermöglichen durch Genehmigung einzügiger Hauptschulen als Werkrealschule und Genehmigung integrativer Modellschulen“ (Drs. 14/7261 vom 1.12.10) in der Plenarsitzung des Landtags am 3.2.11 erfolgte.
In der Antwort vom 27.12.10 auf unseren Antrag, dass einzügige Hauptschulen die Bezeichnung Werkrealschule führen dürfen, wird noch behauptet, dass die Zweizügigkeit dafür gesetzlich festgelegt sei und deshalb keine Spielräume für abweichende Bezeichnungen für einzügige Hauptschulen bestünden. Somit steht fest, dass rein populistisch und willkürlich mit Schulartbezeichnungen umgegangen wird, frei nach dem Muster, was schert mich mein Geschwätz von gestern, wenn ich damit nicht mehr durchkomme.
Unser Fraktionsantrag hatte aber noch weitere Beschlussteile.
Wir haben beantragt, dass die für die betroffenen Schülerinnen und Schüler unzumutbare und bislang in keiner Schulart existierende Notenhürde nach der 9. Klasse abgeschafft werden muss. Auch hier hat Schick die bisherige Position aufgeweicht. In der Antwort betont sie, dass inzwischen vorgesehen sei, „die Noenhürde an der Schwelle von Klassenstufe 9 zu 10 zeitnah einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen“, denn sie „nimmt die immer wieder vorgetragene Kritik sehr ernst und ist für eine Weiterentwicklung offen“.
Fazit: Schick weicht die bisherige betonharte Position der Landesregierung bei der Werkrealschule auf, ohne konkrete Zusagen zu machen und damit Zeit bis zu den Landtagswahlen herauszuschinden. Das alles geschieht auf dem Rücken der betroffenen Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Kommunen. Transparente und verlässliche Bildungspolitik sieht anderes aus. Wirklich ändern wird sich die Verkrustung im Bildungswesen in Baden-Württemberg nicht. Die drängenden Probleme der ungerechten Bildungschancen, der fehlenden individuellen Förderung sowie der demografischen Entwicklung mit dem starken Schülerrückgang werden nicht gelöst. Auch die jetzt angekündigte Zulassung von einzügigen Hauptschulen als Werkrealschule wird das Schulsterben im Ländlichen Raum nicht aufhalten können. Nur durch eine integrative Schulentwicklung vor Ort, entwickelt und umgesetzt von Schulen, Eltern sowie Kommunen, können bessere Bildungschancen und Standortsicherung in vielen Gemeinden ermöglicht werden.

Renate Rastätter, MdL

Der Bund spart - BürgerInnen und Kommunen zahlen

Der Entwurf des Bundeshaushaltes für 2011 birgt weitere große Risiken für die Kommunalfinanzen. Der Bund spart, insbesondere im sozialen Bereich und eröffnet damit neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen. Denn die Streichung des Heizkostenzuschusses im Wohngeld und des Kinderwohngeldes im SGB II führen zu Kostenerhöhungen bei den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende, die von den Kommunen getragen werden. Gleiches gilt für die komplette Streichung des Rentenbeitrages für ALG II-Beziehende. Dies fördert die Altersarmut und führt zu Verlagerungen in die Grundsicherung im Alter, die ebenfalls die Kommunen tragen.
Auch die Kürzung der Städtebaufördermittel ist nichts weiter als eine Verlagerung von Bundesausgaben auf die ohnehin schon klammen Städte mit der Folge, dass sich die soziale Spaltung in den Städten verschärfen und der notwendige Umbau unserer Städte im Hinblick auf die demographischen Veränderungen, den Klimawandel und die Gebäudesanierung vor Ort verzögern wird.
http://britta-hasselmann.de/kommunales/kommunales/nachricht/staedtebaufoerderung-eine-kuerzung-ist-eine-kuerzung-ist-eine-kuerzung.html
Es wird immer deutlicher: Die Gemeindefinanzkommission wird mehr und mehr zu einer reinen Alibi-Veranstaltung. Weder Bund noch Länder haben ernsthaft vor, die Städte und Gemeinden vor dem Kollaps zu schützen. Statt die Einnahmen der Kommunen zu verbessern und besonders klammen Kommunen mit einer Altschuldenhilfe aus ihrer Verschuldungsfalle zu helfen, werden weiter Kosten verlagert und zugleich die Menschen zur Kasse gebeten, die Unterstützung brauchen. Auf meiner Homepage finden Sie ausführliche Bewertungen der Auswirkungen des Sparpaketes und des Referentenentwurfs zum SGB II auf die Gemeindefinanzen.
http://britta-hasselmann.de/kommunales/kommunales/nachricht/der-bund-spart-die-buergerinnen-und-kommunen-zahlen.html
(Britta Hasselmann, MdB)

Kauf der EnBW-Aktien - 6 Fragen und Antworten der grünen Landtagsfraktion

Frage 1: Warum gerade jetzt?


Warum hat gerade jetzt, am 6.12.2010, Ministerpräsident Mappus der EdF ihre EnBW-Aktien für 4,67 Mrd. Euro abgekauft und dem Land die Haftung für knapp 6 Mrd. Euro aufgebürdet?


Die Antwort ist: weil am 27. März Landtagswahl ist. Das ist der einzige Grund. Der Konsortialver trag zwischen der EdF und dem Oberschwäbischen Elektrizitätswerk (OEW) läuft noch über ein Jahr. Wenn die EdF tatsächlich eilig verkaufen wollte, greift das Vorkaufsrecht der OEW (Oberschwäbische Elektrizitäts-Werke).
Der Ministerpräsident selbst hat den Ankauf angestoßen: Am 6.12. hat er damit geprahlt, er sei „pro aktiv“ geworden. Zu Deutsch: Er hat die Initiative ergriffen. Die These der Eilbedürftigkeit ist durch nichts belegt. Sie ist eine Schutzbehauptung, um von den wahren Motiven abzulenken. Der Ministerpräsident hat der EdF ein teures Kaufangebot gemacht, um mit einem neuen Thema vor der Landtagswahl als Macher da zu stehen. Das ist die Erklärung.

Frage 2: Droht der EnBW eine ausländische Mehrheit?


Die Antwort ist: Nein. der Fraktionsvorsitzende der FDP Rülke redet nebulös von Russen, die die EnBW übernehmen wollten. Stefan Mappus sagt, es sei für ihn nicht vorstellbar, dass ausländische Investorenüber die Versorgungsnetze und über die Preise der Strom- und Gaskund_innen in Baden-Württemberg entscheiden würden.
Alles vollkommen haltlos. Und bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass gerade durch die Politik von schwarz-gelb bis letzte Woche 45,01 Prozent die EnBW einem ausländischen Staatskonzern, der EdF, gehörte, der dort laut Konsortialvertrag die unternehmerische Führung trug.
Es muss Schluss sein mit der Angstmache vor „ausländischen Investoren“. Baden-Württemberg ist ein exportorientiertes Land. Ausländische Investor_innen sollten uns willkommen sein. Stattdessen redet Mappus sie schlecht. Das ist schädlich für den Wirtschaftsstandort.
Im Übrigen halten baden-württembergische Kommunalverbände 8 Prozent der EnBW-Anteile. Wenn Mappus Angst davor hat, dass ein Verkauf der 45 Prozent der EdF an ausländische Investor_innen im Raum steht, warum hat er dann nicht den Kommunalverbänden ein gutes Angebot gemacht? Nur 5 Prozent der Aktien, und das Land hätte die Mehrheit gemeinsam mit der OEW selber sichern können. Den Deal hätte die Landeregierung mit einer mehrstelligen Millionen summe haben können statt wie jetzt bis zu 6 Mrd. Euro aus dem Steuersäckel zu riskieren. Also: Auch hier ein reine Schutzbehauptung, um von den wahltaktischen Motiven abzulenken.


Frage 3: Ist die EnBW ein gut aufgestelltes Unternehmen?


Die Antwort ist nein: Die EnBW hat die letzten zehn Jahre verschlafen und ist auf den Märkten nicht gut aufgestellt.
Fakt ist: Die EnBW hat zwei spezifische Probleme: Sie hat einen schlechten Zugang zum Gas markt. Und kein anderer Energieversorger ist auch nur annähernd so abhängig vom Atom. Und damit von den Rahmenbedingungen der Atomkraft.
Die Laufzeitverlängerung von Schwarz-Gelb nützt der EnBW zunächst. Aber die Atomgesetz-Novelle steht auf wackligen Beinen. Sie kann schon nächstes Jahr vor dem Bundesverfassungsge richt kippen, weil Schwarz-Gelb den Bundesrat übergangen hat.
Gewiss ist aber, dass die EnBW ab nächstem Jahr und bis einschließlich 2016 Kernbrennstoff steuer zahlt. Das kostet die EnBW netto erstmal über 300 Mio. Euro im Jahr (440 vor Steuern).
Hinzu kommt: Während der Dax in diesem Jahr konstant nach oben geht, tendieren die Kurse von RWE, E.ON und EnBW kontinuierlich nach unten. Das sind die realen Erwartungen der Märkte in die großen deutschen Energieversorger.

Frage 4: Kann man mit der Agenda Mappus die EnBW neu aufstellen?


Die Antwort ist: Nein. Denn Mappus hat gar keine Agenda. Er weiß nicht, was er will mit seinem Sechs-Milliarden-Euro-Deal.
Am 6.12. hat er noch ganz anders geredet als heute. Da wollte er die Aktien zwei bis drei Jahrehalten und dann an die Börse. Zitat: „Unser Ziel ist es, dass der Energiekonzern nach Daimler, Heidelcement und SAP der vierte Dax-Konzern im Land wird.“ (Mappus PK 6.12.10)
Eine Woche später ist die Börse wieder ein Argument unter ferner liefen. Da will er mit den Stadtwerken dieregionale Verankerung der EnBW stärken.
Gleich nach dem Deal hat der Branchendienst Energate eine Umfrage unter den großen regiona len Versorgern gemacht. Ergebnis: Thüga: Kein Interesse. 8kU: Kein Interesse. usw. Die Badenova sagt obendrauf: Da sie ihren Kunden versprochen haben, bis zum Jahr 2015 atomstromfrei zu werden, wäre ein Engagement bei der EnBW äußerst unpassend.


Frage 5: Ist der Kaufpreis von 4,67 Mrd. Euro fair?


Die Antwort ist: Äußerst fraglich und voller Risiken. Es sei denn, man ist der Finanzvorstand der EdF. In der Tat hat die EdF sich in einer Pressemitteilung selbst gelobt, welch guter Preis erzielt worden sei. Die Frage von Journalist_innen, ob denn das übliche Bewertungsverfahren vor Unternehmenskäufen - etwa nach den Richtlinien des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer IDW - durchgeführt worden sei - im Finanzjargon die Due Diligence - musste Herr Mappus verneinen.
Stattdessen gibt es eine Bewertung der US-Investmentbank Morgan Stanley. Deren Deutschland chef und Mappus-Vertraute Dirk Notheis hat den von ihm selbst ausgehandelten Preis der Aktien als „fair“ eingestuft.
Die französische Großbank „Société Générale“ sieht das Kursziel bei 34 Euro aktuell, also deutlich unter den 41,50 Euro, die der Ministerpräsident in Paris auf den Tisch gelegt hat.


Frage 6: Ist die Begründung für das Aushebeln des Parlaments durch das Vorgehen von Ministerpräsident Mappus glaubwürdig?


Nein. Mappus hat einen bindenden und unwiderruflichen Vertrag über 4,6 Mrd. Euro unterschrie ben, ohne den Landtag zu beteiligen - ja, ohne überhaupt den Versuch zu machen, den Landtag zu beteiligen. Er sagt: „Die EdF hat einen Parlamentsvorbehalt ausdrücklich abgelehnt“, und meint, das ist Erklärung genug.
Wo sind wir denn? Was für einen Amtseid hat Mappus denn geleistet? Auf die EdF, auf die Republik Frankreich oder auf die Landesverfassung? Wo sind wir denn, dass ein Unternehmen verlangen kann, die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung außer Kraft zu setzen? Und wo sind wir denn, dass ein Ministerpräsident das mitmacht?
Dann ist er auf die fragwürdige Idee gekommen, den ganzen Deal über das Notbewilligungsrecht der Landesverfassung zu machen. Dort heißt es in Art 81:
„Über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Finanzministers. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden“.
Dieser Artikel regelt den Fall von Notlagen, Naturkatastrophen, Seuchen - er regelt den Fall von „Höherer Gewalt“. Sein Finanzminister Willi Stächele argumentiert nun, dass durch die vorherige Unterschrift des Ministerpräsidenten unter den Kaufvertrag mit der EdF ein „unvorhergesehenes und unabweisbares“ Bedürfnis entstanden sei und hat dem Konstrukt damit seine Zustimmung erteilt.
Das ist abenteuerlich: Die Landesregierung führt durch eigene Entscheidungen die Notlage, das unabweisbare Bedürfnis - hier die Garantie für einen Kaufpreis - erst selbst herbei, um dann mit Verweis auf die Notlage die Befugnisse des Landtags zu umgehen. Hier wird die Verfassung bewusst und vorsätzlich bis zum Zerbrechen strapaziert. Das war keine Panne, das war grober Machtmissbrauch.
In Artikel 81 heißt es dann weiter: „Die Genehmigung des Landtags ist nachträglich einzuholen“. Das geht in Ordnung, sofern der Artikel 81 tatsächlich ordnungsgemäß angewendet worden wäre, was offenkundig nicht der Fall war.
Im Finanzausschuss haben wir gefragt: Welche Folgen hat es, wenn der Landtag nicht zustimmt? Die Antwort: „Keine“. Die Verträge mit der EdF sind unwiderruflich.
Die Regierungsfraktionen haben sich das alles gefallen lassen. FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke und Ministerpräsident Mappus bezeichnen unsere Kritik am Vorgehen, am Übergehen des Parlaments, am Machtmissbrauch und am Bruch der Verfassung als „Haare in der Suppe“. CDU und FDP haben dem Parlament schweren Schaden zugefügt. Sie haben zugelassen, dass der Landtag von Baden-Württemberg sein wichtigstes Recht, das Recht, das in der Geschichte des Parlamentarismus zuerst gegenüber der Krone erstritten wurde und das daher Königsrecht heißt, das Haushaltsrecht, mit Füßen getreten wird.

Weitere Infos können im Büro von Franz Untersteller erfragt werden: franz.untersteller@gruene.landtag-bw.de ;Tel. 0711 2063 689
 

Landesweite Abfallbilanz

Die Landesumweltministerin hat die landesweite Abfallbilanz vorgelegt: www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/71949/
Das ist eine interessante Fundstelle, um auf kommunaler Ebene die getrennte Einsammlung von Bio-Müll und seine optimierte energetische Verwendung zu beantragen.
Was die Forderung Gönners nach einer Wertstofftonne angeht: das fordern wir Grünen ja schon lange und in Karlsruhe gibt es die schon seit Jahren (siehe www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/abfall/entsorgungsfragen/dreitonnen/wertstofftonne). Unterstützt von diesen Informationen können Grüne und Alternative in den Räten vor Ort Druck machen, also z.B. per Antrag abfragen, welche Konsequenzen sich aus den Empfehlungen des UVM zur energetischen Nutzung von Biomüll für ihren Landkreis ergeben, wie groß die energetischen Potentiale sind, ob die Einführung einer Wertstofftonne geprüft wurde usw..


(Gisela Splett, MdL)

Neue AKP erschienen

Kommunen wie Kommunalpolitik bewegen sich in der digitalen Welt in unterschiedlichstem Tempo. Daher geht es im aktuellen AKP-Schwerpunkt "Kommunalpolitik digital" nicht nur um die neuesten Neuigkeiten aus dem Web 2.0, in dem munter diskutiert und debattiert werden soll. Sondern wir befassen uns auch mit grundsätzlichen Fragen, die seit dem informierenden und präsentierenden Web 1.0 Thema sind: Mit Demokratie und Zugangschancen für alle, mit Datenschutz und Medienkompetenz. Fakt ist: das kommunale Internetportal gehört zur Daseinsvorsorge und muss auch Thema der Kommunalpolitik sein.

Weitere Themen in AKP 5/2010: Abschied von der Städtebauförderung?, Gescheiterte Schulreform in Hamburg, PCB-Skandal in Dortmund, Energiesparen im Osnabrücker Zoo, Kulturförderung: Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung?, Müllkooperativen in Brasilien.


Einzelpreis der AKP: 10 Euro plus 1,20 Euro Versand; Abopreis (6 Ausgaben): 56 Euro

Bestelladresse: Alternative Kommunalpolitik, Luisenstr. 40, 33602 Bielefeld, Ruf 0521/177517, Fax 0521/177568 akp@akp-redaktion.de

Kulturförderabgabe – Bettensteuer – Übernachtungsabgabe

Unter diesem Stichwort wird derzeit an einigen Orten der Republik darüber nachgedacht, wie die Kommunenihre Einnahmen steigern können. Ausgangspunkt für die Überlegungen ist die Senkung der Mehrwertsteuer um 12 % für Übernachtungen. Dieses Steuergeschenk könnten die Kommunen zu einem Teil in ihre Kassen umlenken und damit Kürzungsnotwendigkeiten im Kulturetat abmildern.

Die Stadt Weimar hat diese Abgabe seit 2005, in Mannheim und Köln sind Anträge angekündigt, in Ulm hat die Grüne Gemeinderatsfraktion einen entsprechenden Antrag gestellt. Rechtsgrundlage ist der § 9 des Kommunalabgabengesetzes. Eine abschließende rechtiche Prüfung hat noch keine Kommune in Baden-Württemberg veröffentlicht. Informationen zur Kulturförderabgabe findet Ihr auf der GAR-Internetseite unter http://www.gar-bw.de/aktuell.html und könnt sie im GAR-Büro bestellen.

Allein machen sie uns ein – Kommunen in Finanznot – Seminar am 12.03.2010

Spätestens 2011 geraten die Kommunen in eine katastrophale Finanzsituation: Durch den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen in Folge der Krise und der schwarz-gelben Steuersenkungen brechen den Kommunen in einer bisher nicht da gewesenen Weise die Einnahmen weg. Die Mehrzahl der Haushalte wird ohne finanzielle Einschnitte auch in Bereichen, in denen es wirklich weh tut (Schwimmbäder, Kindergärten, Schulen, Kultur ) nicht genehmigungsfähig sein.

Es nehmen teil:

Gerhard Schick, MdB, finanzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion

Eugen Schlachter, MdL, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Bettina Lisbach, Fraktionssprecherin B90/Grüne, Karlsruhe

Moderation: Wolfgang Kaiser, Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung Baden-Württemberg

Termin: Fr, 12. März, 17.00 – 20.30 Uhr - Stuttgart, TurmForum im Hauptbahnhof

Anmeldung bitte bei der Heinrich-Böll-Stiftung: info@boell-bw.de Tel 0711 263394 10

Umbruch in der Automobilwirtschaft

Auswirkungen von Klimawandel, verändertem Konsumverhalten und technologischen Innovationen
Der siebte gemeinsam vom Verband Region Stuttgart, der IHK, der Handwerkskammer und der IG Metall Region Stuttgart herausgegebene Strukturbericht behandelt in seinem Basisteil die aktuelle Entwicklung des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsgewerbes der Region Stuttgart.
Im Schwerpunktkapitel des Berichts wird auf den Umbruch in der Automobilindustrie und damit der Schlüsselbranche der Region Stuttgart bzw. in Baden-Württemberg eingegangen. Der Bericht zeigt auf, wie weit das Automobilcluster über die verschiedenen Zulieferebenen die regionale Wirtschaft beeinflusst. Jeder sechste Arbeitsplatz findet sich bei Herstellern, Zulieferern, Dienstleistern oder auf den Fahrzeugbau hin orientierten Forschungseinrichtungen.
In einem eigenen Abschnitt werden die möglichen Auswirkungen sich abzeichnender Veränderungen in der Antriebstechnik, bei Umweltauflagen, den Absatzmärkten bis hin zum Nutzerverhalten thematisiert. Dazu wurden die unterschiedlichen Einschätzungen und das Wissen einer ganzen Reihe von Schlüsselpersonen des Automotive-Clusters ausgewertet.
Wie in jedem Strukturbericht werden aus den Befunden Handlungsempfehlungen abgeleitet, die sich im Schwerpunkt an die Akteure in der Region Stuttgart richten.
Der Strukturbericht steht auf der » GAR-Internetseite.

Klimaschutzziele im Land – ein Grundsatzpapier anlässlich Kopenhagen

Zum Auftakt der Klimakonferenz in Kopenhagen hat Franz Untersteller, MdL die bisherige Klimaschutzpoltik der Landesregierung einer kritischen Überprüfung unterzogen. Anhand sieben ausgesuchter Handlungsfelder wird darin mit konkreten Zahlen belegt, welch enorme Defizite im Hinblick auf die notwendige Absenkung der Treibhausgase im Land nach wie vor bestehen. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd. Abgerundet wird das Papier von einem 10-Punkte-Katalog, der Leitlinie für ein ambitioniertes Klimaschutzkonzept 2020 sein könnte.
Das Papier steht auf der » GAR-Internetseite.

Bündelausschreibung mit zertifiziertem Ökostrom durch den Gemeindetag – eilig!

Der Gemeindetag führt auch dieses Jahr wieder eine Bündelstrom-Ausschreibung durch – auch für Ökostrom. Zum 26. Februar müssen sich die Kommunen verbindlich beim Gemeindetag zur Teilnahme anmelden und zum 19. März spätestens müssen alle teilnehmenden Gebäude gemeldet sein. Höchste Zeit, in der Kommune noch auf Ökostrom umzustellen!

Einige von Euch wissen, dass Jürgen Menzel, Ökostrom-Aktivist aus dem KV Esslingen, in den Jahren 2003 und 2005 als damaliger Energiemanager der Stadt Ebersbach a.F. eine eigene Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote erstellt hat, an die sich im Jahr 2007 dann 13 andere Kommunen angehängt hatten. Nachfolgend sein Hinweis auf die neue Bündelausschreibung:

Der Gemeindetag hat inzwischen unsere hochwertigen Qualitätsansprüche an Ökostrom übernommen und bietet ein weiteres Ökostrom-Los mit Neuanlagenquote für zusätzlichen Klimanutzen an. Aber Vorsicht: Das alte Los mit Ökostrom aus Altanlagen wird ebenfalls noch angeboten. Gemeinderatsfraktionen aus Kommunen mit Ökostrombezug sollten also bei Ihren Verwaltungen nachhaken, zu welchem Ökostrom-Los angemeldet wird. Kommunen mit erstmaligem Ökostrombezug sollten von Anfang an den besseren Ökostrom wählen.

Nicht ins Boxhorn sollte man sich mit angeblichen, immensen Mehrkosten bei Ökostrom mit Neuanlagenquote gegenüber Ökostrom aus Altanlagen jagen lassen. Bei der letzten Ausschreibung haben sich nur sehr wenige Kommunen mit nur einigen 10.000 Kilowattstunden an dem Los beteiligt. Aufgrund der kleinen ausgeschriebenen Strommenge war der damalige Angebotspreis recht schlecht.

Diesmal zeichnet sich aber ab, dass mit 20 Mio. Kilowattstunden eine richtig große Ökostromstrommenge für das Neuanlagenquoten-Los zusammen kommt. Die Stadt Böblingen hat einen 100 Prozent Ökostrombeschluss mit Neuanlagenquote gefasst. Und auch ein Großteil der Strommenge der Esslinger Ökostrom-Bündelstromausschreibung aus dem Jahr 2007 mit den 13 Kommunen wird an dem Neuanlagenquoten-Los teilnehmen. Diese Strommengen werden durch neue Gemeinderatsbeschlüsse noch aufgestockt werden. Gute Aussichten also für günstige Preise für Ökostrom mit Neuanlagenquote.

Infos zu den allgemeinen Kriterien der Gemeindetags-Bündelstromauschreibung und zu den Qualtätskriterien der beiden Ökostrom-Lose stehen auf der GAR-Internetseite: http://www.gar-bw.de/index.php?id=1384 und können im GAR-Büro erfragt werden.

Es ist jedoch Eile geboten, da die Kommunen – wie eingangs gesagt – bis zum 19. März alle an der Bündelstromausschreibung teilnehmenden Gebäude melden müssen, also mit Zuweisung ob und an welchem Ökostromlos sie teilnehmen.

Jürgen Menzel, KV Esslingen

Das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Steuersenkung auf Pump

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt den Kommunen hohen Einnahmeverluste
Klaus-Peter Murawski, Bürgermeister und Vorsitzender von Grünkom e.V., dem Verband grüner kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten kritisiert das WachstumsbeschleunigungsG, welches den Kommunen nach konservativen Rechnungen des Bundesministerium der Finanzen BMF Einnahmeverluste von 1,57 Mrd. Euro bringt.
Dabei sind die Städte und Gemeinden von der Wirtschaftskrise besonders betroffen. Im Vergleich zu Bund und Ländern tragen die Kommunen die größeren Verluste der drastischen Einbrüche bei den Steuereinnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben der Sozialleistungen. Allein im Jahr 2009 fehlen den Städten und Gemeinden 8,6 Mrd. Euro an Steuereinnahmen. Sie sinken von 80,4 Mrd. in 2008 auf 71,8 Mrd. in 2009. Während Bund und Länder ein Minus von 5 Prozent bzw. 6,7 Prozent bei den Steuereinnahmen hinnehmen müssen, vollzieht sich die Krise bei den Kommunen mit einem Minus von 10 Prozent wesentlich dramatischer. Dies hat zur Folge, dass im kommunalen Gesamthaushalt mit einem Einbruch von bis zu 11 Mrd. Euro in 2009 zurechnen ist. Im nächsten Jahr sagen die Steuerschätzer ein weiteres Minus von 4 Prozent bei den Steuereinnahmen voraus - trotz leichter Konjunkturerholung.
Mit dem jetzt geplanten Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Kommunen mitten in der Krise zusätzlich geschwächt. Der Finanzierungsanteil der Städte und Gemeinden an diesen Entlastungen (Gesamtvolumen 8,5 Mrd. Euro) in Höhe von mindestens 1,57 Mrd. Euro ist im Vergleich zu Bund und Ländern sehr hoch, da Schwarz-Gelb bereits in einem ersten Schritt an der Gewerbesteuer-Schraube dreht und die Kommunen in besonderer Weise von den Unternehmenssteuern abhängig sind.

Ergebnisse der Gemeinderatswahl

Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl in Steinenbronn werden auf dem Server der Kommunalen Datenverarbeitung der Region Stuttgart (KDRS) veröffentlicht.


Auf dem Server der KDRS finden sich auch die Ergebnisse aller weiteren Wahlen in der Region Stuttgart.

Gemeinderatskandidaten auf dem Dorfplatz

Wir werden während des Wochenmarkts am 23. und 30. Mai sowie am 6. Juni einen Infostand auf dem Dorfplatz haben. Schauen Sie bei uns vorbei und nutzen Sie die Möglichkeit die Kandidaten zur Gemeinderatswahl kennen zu lernen und sich über unser Programm für die nächsten fünf Jahre im Gemeinderat zu informieren.

12. Hoffest des Kreisverbands Bündnis 90 / Die Grünen

Am 21. Mai 2009 findet wieder das traditionelle Hoffest statt. Diesmal unter dem Motto "Natürlich GRÜN" und in Rohrau auf dem Hof von Fam. Sindlinger. 

Es werden viele Grüne Abgeordnete und Kandidaten zu den anstehenden Wahlen anwesend sein. Nutzen Sie die Gelegenheit sich über Grüne Politik in Europa, in der Region oder im Kreis zu informieren.

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Unser Statement zum Haushaltsplan 2009